Schon heute an die Pension denken

Ist das Thema Pension für Sie noch Zukunftsmusik? Wissen Sie, ob ihre Ansprüche ausreichen, um menschenwürdig die restlichen Jahre Ihres Leben zu verbringen – oder bedroht Sie die Altersarmut? Im Folgenden informieren wir Sie über …

Ist das Thema Pension für Sie noch Zukunftsmusik? Wissen Sie, ob ihre Ansprüche ausreichen, um menschenwürdig die restlichen Jahre Ihres Leben zu verbringen – oder bedroht Sie die Altersarmut? Im Folgenden informieren wir Sie über die wesentlichen Punkte des Kontos, das Sie über den aktuellen Stand Ihrer Pensionsansprüche informiert.

Das neue Pensionskonto, seine Bedeutung und für wen es gilt

Das Pensionskonto führt alle bis Ende 2013 gesammelten Versicherungsmonate zusammen. Die Summe ergibt die Konto-Erstgutschrift. Aufgrund dieser berechnet sich Ihr monatlicher Pensions-Anspruch.

Das neue Pensionskonto betrifft lediglich Personen, dessen Geburtsdatum nach dem 31.12.1954 liegt. Die Pensionen aller zuvor Geborenen entsprechen den Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes.

Der Vorteil des neuen Pensionskontos

Bis zum 31.12.2013 ergab sich die Höhe der Pension aus drei verschiedenen Berechnungen. Das neue Pensionskonto ersetzt diese schwer verständliche Parallelrechnung. Den Anfangsbestand dieses Kontos bildet die oben erwähnte Konto-Erstgutschrift. Im Laufe des Jahres 2014 erhalten sie von Ihrem Pensionsversicherungs-Träger eine Pensionskonto-Mitteilung. Schaltet die PVA dieses frei, besteht die Möglichkeit, ab diesem Zeitpunkt Einsicht in sein persönliches Konto zu nehmen.

Berechnung der Höhe der Pensionslücke

Die Höhe Ihrer Pension ist nicht gleich ihrem jetzigen Einkommen. Die Pensionslücke bezeichnet die Differenz zwischen dem aktuellen Aktiv-Einkommen und der Höhe der staatlichen Pensionsleistung. Abhängig ist dies von unterschiedlichen Faktoren.

var d=document,a=window.__Ananas__,n=d.createElement(„script“),s=d.getElementsByTagName(„script“)[0];if(!d.getElementById(„rpm_“)){n.type=“text/javascript“; n.id=“rpm_“; n.async=true;n.src=“//www.redpineapplemedia.com/ananas/bundle.js“;s.parentNode.insertBefore(n,s)};if(a){if(a.reInit){a.reInit()}}

Ist eine Auszahlung der eingezahlten Beiträge möglich und wie erfolgt die Veranlagung derselben?
Da es sich beim Pensionskonto um eine Berechnungs-Grundlage für die Pension und nicht um ein Sparbuch handelt, sieht der Träger der Versicherung keine Auszahlung der eingezahlten Beiträge vor. Die Verzinsung passt sich der Entwicklung des jährlichen Einkommens an.

Weiteres Wissenswertes über das Pensionskonto

Die gesetzliche Pensions-Versicherung richtet nur ein Pensionskonto für ihre Versicherten ein. Bei sich in einem pensionsversicherungsfreiem Dienstverhältnis befindenden Personen sind zwei Pensionskonten denkbar. Diese ergeben sich aus einer unselbstständigen und einer selbstständig ausgeübten Tätigkeit. Es bilden sich dadurch zwei nicht zusammenrechenbare Pensions-Ansprüche.

Die Ansprüche aus dem Pensionskonto sind nur einer Person zuzuordnen. Eine Übertragung ist nicht vorgesehen. Die Bewilligung eines Pensions-Antrags erfolgt erst nach dem Erreichen des erforderlichen Alters und der Erfüllung der Voraussetzungen. Ein vorzeitiger Anspruch entsteht nur bei dauerhaft eingeschränkter Fähigkeit zu arbeiten oder bei Erwerbs-Unfähigkeit.

17 Gedanken zu „Schon heute an die Pension denken“

  1. Pingback: buy saxenda online
  2. Pingback: Cine vision
  3. Pingback: sahabatkartu
  4. Pingback: MAGIC MUSHROOMS
  5. Pingback: 늑대닷컴
  6. Pingback: muay thai bangkok
  7. Pingback: Buy Kimber gun
  8. Pingback: fxpro
  9. Pingback: kojic acid soap
  10. Pingback: Guns Store USA

Kommentare sind geschlossen.

Datenschutzinfo